Seit 1987 für Sie im Einsatz
PHS – Ihre persönliche Spitex in der Region Freiamt
Wir sind an 365 Tagen und 24 Stunden für Sie erreichbar.
Jetzt anrufen: 056 664 20 20
Ihre Spitex-Nummer
24H PROFESSIONELLE BETREUUNG UND ERREICHBARKEIT IN WOHLEN AG UND IM FREIAMT
VON ALLEN KRANKENKASSEN ANERKANNT
INDIVIDUELLE, KOMPETENTE UND FAMILIÄRE BETREUUNG IN WOHLEN AG UND IM GANZEN FREIAMT
Unsere Spitex-Pflege erreicht Sie zuhause in Aristau, Beinwil, Benzenschwil, Besenbüren, Boswil, Buttwil, Bünzen, Büttikon, Bremgarten, Geltwil, Jonen, Kallern, Merenschwand, Muri, Rottenschwil, Oberlunkhofen, Oberwil-Lieli, Unterlunkhofen, Waltenschwil, Widen, Wohlen und Zufikon.
Auch bei kurzfristigen Anfragen sind wir rasch vor Ort.
Spitex-Pflege und Betreuung – professionell, persönlich und familiär.
Mit der Spitex-Pflege der PHS im Freiamt bieten wir Ihnen individuelle Pflegeleistungen und persönliche Betreuung – genau abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen.
Die PHS Freiamt betreut Sie zuhause oder ergänzt die Pflege in Heim oder Spital. Auch hauswirtschaftliche Aufgaben übernehmen wir und unterstützen Sie im Alltag. Wir betreuen ebenfalls gesunde oder kranke Kinder, beispielsweise wenn Sie als Eltern verhindert sind oder sich nach der Geburt eine Entlastung wünschen.
Unsere Leistungen
Wir erbringen Spitex-Leistungen mit Professionalität und Engagement: bei Erkrankung oder Behinderung, Unfall oder Rehabilitation. Wir betreuen und pflegen unsere Kundinnen und Kunden in ihrem privaten Umfeld, und erledigen auch hauswirtschaftliche Aufgaben. PHS bietet auch Ferienbegleitung oder übernimmt die Betreuung von Kindern. Dabei sind unsere Dienstleistungen rund um die Uhr verfügbar.
Wir sind da, wann und wo Sie uns brauchen
Wir sind krankenkassenanerkannt und bieten Ihnen Pflege rund um die Uhr. Falls notwendig auch Hilfe und Unterstützung im Haushalt – alles aus einer Hand. Unsere Dienstleistungen sind jederzeit abrufbar: Gemäss Ihrem Auftrag und Ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen – auch an Wochenenden oder in der Nacht.
Qualifizierte, emphatische Teams und Pflegefachpersonen
Im Freiamt verfügen wir über konstante Betreuungsteams mit entsprechender Ausbildung und Qualifikation. Wir hören genau hin und erkennen Ihre Bedürfnisse. Während des Auftrags ist eine ausgebildete Pflegefachperson persönlich für Sie zuständig und einzige Ansprechperson für Ihre Anliegen. Auch die Planung sowie die Fallverantwortung werden zu jeder Zeit durch diplomiertes Pflegefachpersonal sichergestellt.
Spitex-Leistungen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten
Nach eingehender Auftragsabsprache und gemäss Ihren Wünschen erstellen wir vorgängig die detaillierte Planung mit Auftragszeiten, Örtlichkeiten sowie den weiteren Details – für Sie als Übersicht.
Waldemar Rutz
Dipl. Pflegefachmann,
Leiter PHS Spitex Pflege Freiamt
Wir lassen Sie auch bei Notfällen nie im Stich und sind rasch zur Stelle.
Ein betagter Elternteil wird kurzfristig aus dem Spital entlassen und ist auf sofortige Pflege angewiesen? Ihr Kind ist krank und Sie müssen dringend zur Arbeit fahren? Oder Sie haben selber einen Unfall erlebt und können vorübergehend Ihren Haushalt nicht mehr führen? Dann sind wir zur Stelle – unkompliziert und in kürzester Zeit.
Rufen Sie uns am besten einfach an. Unser Telefon ist Tag und Nacht besetzt. Wir werden Ihnen nach kurzer Abklärung eine qualifizierte Betreuung zur Seite stellen. Weitere Details und Bedürfnisse können im Anschluss geregelt werden.
PHS Spitex-Pflege Freiamt anrufen: 056 664 20 20
Unsere Spitex-Leistungen und Tarife im Freiamt
Waldemar Rutz
Dipl. Pflegefachmann,
Leiter Filiale Freiamt
Désirée Sauvain
Dipl. Pflegefachfrau HF,
Fallführende Pflegefachfrau
Marija Hunjak
Dipl. Pflegefachfrau HF,
Fallführende Pflegefachfrau
Bruno Torres
Dipl. Pflegefachmann HF,
Team Spitex
Marinka Menzi
Dipl. Pflegefachfrau HF,
Team Spitex
Individuelle Pflege bei Ihnen zu Hause
Wir erbringen als Spitex-Organisation individuelle Pflegeleistungen und übernehmen hauswirtschaftliche Aufgaben. Unsere Kundinnen und Kunden betreuen wir auch in ihrem privaten Umfeld.
Spitex-Pflegeleistungen
PHS bietet Ihnen professionelle und individuelle Pflege: Bis 24 Stunden täglich, ärztlich verordnet oder als zusätzliche Wunschleistung.
Hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung
Wir übernehmen für Sie Hausarbeiten, wie zum Beispiel Einkaufen oder Kochen. Entweder ärztlich verordnet oder als Wunschleistung und auch in Kombination mit Pflegeleistungen. Sämtliche Dienstleistungen werden durch ein festes Team erbracht – Konstanz ist also sichergestellt.
Palliativpflege
Wir erbringen Entlastungseinsätze für Angehörige, ergänzende Betreuung zur Leistung der öffentlichen Spitex in komplexen Pflegesituationen sowie Nachtwachen bei Sterbebegleitungen.
Pflege und Betreuung bei Demenz
Wir sind für Demenzerkrankte da – mit individuellen und konstanten Betreuungsteams und mit Begleitung durch entsprechend geschultes Personal.
Kinderbetreuung
Bei Bedarf übernehmen wir die Betreuung von kranken oder auch gesunden Kindern – zuhause bei Abwesenheit der Eltern sowie mit Entlastungseinsätzen nach Geburt oder in Krisensituationen.
Ergänzende Betreuung in Heim oder Spital
Wir bieten darüberhinaus individuelle Ergänzungsdienstleistungen im stationären Bereich – sei es Pflege, Freizeitgestaltung oder Begleitung zu Terminen.
Einfach und flexibel
Unsere Spitex-Leistungen in Ihrem privaten Umfeld – auf Ihre persönlichen Wünsche zugeschnitten und 24 Stunden für Sie verfügbar, selbstverständlich auch an Wochenenden.
Anfrage für Pflege und Betreuung
Sie rufen uns an oder nehmen per E-Mail mit uns Kontakt auf und teilen uns Ihre Situation und Ihre Wünsche mit. Gerne beraten wir Sie am Telefon und senden Ihnen unsere Broschüre mit Tarifliste oder ein individuell auf Sie zugeschnittenes Kostenbeispiel.
Beratungsgespräch und Bedarfsabklärung
Die Einsatzleitung kommt innert kürzester Zeit für eine Bedarfsabklärung vorbei – bei Ihnen zu Hause, im Spital oder in der Rehabilitationsklinik. In diesem persönlichen Gespräch stehen Ihre Anliegen im Mittelpunkt. Wir beraten Sie kompetent und schätzen Ihren Bedarf an professioneller Pflege ein. Selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Ärztliche Spitex-Verordnung
Gleichzeitig fordern wir bei Ihrem Arzt eine entsprechende Spitex-Verordnung ein und treffen gegebenenfalls Abklärungen mit Ihrer Krankenkasse.
Organisation der Dienstleistungen für Sie
Aufgrund der Abklärungen stellt die Pflegeleitung für Sie ein Team zusammen, das über die gesamte Auftragszeit für Sie zuständig und verantwortlich ist. Wir erstellen für Sie eine monatliche Planung mit den gewünschten Zeiten und den passenden Pflegemitarbeitenden.
Ihre Einsatzleiterin oder Ihr Einsatzleiter instruiert und koordiniert fortwährend Ihr Team, steht diesem beratend zur Seite und ist auch für Sie Ansprechperson. Ausgehend von der Bedarfsabklärung planen wir für Sie die pflegerischen Massnahmen und erstellen die Pflegedokumentation. Das eingesetzte Team rapportiert fortwährend Auftragszeiten und Auftragsumfang der Spitex-Leitung.
Abrechnung der Leistungen
Auf einem übersichtlichen Plan visieren Sie unsere Dienstleistungen. Aufgrund dieser Daten erstellen wir Ihre Abrechnung, die sowohl die Kosten für die Krankenkasse als auch den Betrag, der von Ihnen übernommen wird, ausweist. Diese Abrechnungen sind transparent erstellt und basieren auf Ihrer Auftragserteilung.
Die Tarife
Alle ärztlich verordneten Pflegeleistungen sind kantonal geregelt und werden einheitlich abgerechnet. Eine spezielle Versicherung ist nicht erforderlich.
Ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt gemäss untenstehenden Beiträgen.
Abklärung, Beratung und Koordination – KLV A
CHF 76.90/Std
Untersuchung und Behandlung – KLV B
CHF 63.00/Std
Grundpflege – KLV C
CHF 52.60/Std
Sie bezahlen bei allen Leistungen (KLV A, B und C) maximal die Patientenbeteiligung (PaBe) von CHF 15.35*/Tag
* kantonal festgelegter Patientenbeitrag; zuzüglich Ihrem Selbstbehalt und der Franchise bei Ihrer Krankenkasse
Für Hauswirtschaft- und Betreuungsleistungen
verrechnen wir pro Stunde (zuzüglich MWST 8.1%) CHF 48.50
Wir planen Ihre Einsätze nach Ihren zeitlichen Wünschen und betreuen Sie mit einem konstanten Team.
Alle Angaben gültig per 1.1.2024
Welche Pflegeleistungen Ihre Versicherung übernimmt
Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) und weitere Verordnungen regeln, welche Pflegeleistungen Ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung unter welchen Voraussetzungen finanziert.
Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen des Gesetzgebers. Sollten Sie dazu Fragen haben, dürfen Sie uns gerne unverbindlich anrufen.
KVG
Art. 25a1 Pflegeleistungen bei Krankheit
Art. 52 Analysen und Arzneimittel, Mittel und Gegenstände
KLV
3. Abschnitt: Krankenpflege ambulant oder im Pflegeheim
Art. 7 Umschreibung des Leistungsbereichs
Art. 7b1 Übernahme der Kosten für Leistungen der Akut- und Übergangspflege
Art. 81 Ärztlicher Auftrag, ärztliche Anordnung, Bedarfsabklärung
056 664 20 20 Keine Zeit? Wir rufen Sie zurück!
Sie können gerade nicht telefonieren oder haben keine Zeit? Kein Problem, füllen Sie einfach nebenstehendes Formular aus und wir werden Sie sehr gerne zurückrufen.